Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Corinna Martin – Technische Freelancerin
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Corinna Martin, im Folgenden „Auftragnehmerin“, und ihren Kund:innen, im Folgenden „Auftraggeber:innen“, hinsichtlich der angebotenen Dienstleistungen.
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/der Auftraggeberin werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Auftragnehmerin bietet Dienstleistungen in den Bereichen Erstellung von WordPress-Websites und Programmierung, Webseiten-Optimierungen, Relaunches, Webdesign, technische Beratung, UX (User Experience), SEO und technische Unterstützung im Online-Business an.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang wird im individuellen Vertrag oder Angebot festgelegt.
3. Vertragsabschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin zustande.
4. Social Media Kanäle
4.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf den Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, LinkedIn, Website) auf abgeschlossene Projekte hinzuweisen. Dazu dürfen Screenshots, anonymisierte Inhalte und öffentlich zugängliche Informationen verwendet werden. Eine namentliche Nennung des Auftraggebers erfolgt nur mit dessen Zustimmung.
4.2 Der Auftraggeber/die Auftraggeberin kann einer solchen Veröffentlichung jederzeit schriftlich widersprechen.
5. Konzept- und Ideenschutz
5.1 Sämtliche von der Auftragnehmerin vorgestellten Ideen, Konzepte, Skizzen, Strategien oder Vorschläge gelten als geistiges Eigentum der Auftragnehmerin – auch wenn sie nicht Gegenstand eines konkreten Auftrags oder einer Umsetzung werden. Eine Nutzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
5.2 Bereits vor der Beauftragung vorgestellte Ideen, Strategien und Konzepte dürfen vom Auftraggeber nicht ohne gesonderte Vergütung verwendet oder umgesetzt werden.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/der Auftraggeberin
6.1. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin verpflichtet sich, alle zur Durchführung des Projekts notwendigen Informationen, Materialien und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
6.2. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin stellt sicher, dass die bereitgestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen.
7. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
7.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Erbringung ihrer Leistungen Dritte (z. B. Hosting-Anbieter, Texter:innen, Fotograf:innen, Entwickler:innen) im eigenen Namen oder im Namen des Auftraggebers/der Auftraggeberin zu beauftragen. Die Auswahl erfolgt sorgfältig und im Sinne des Projekterfolgs.
7.1 Sofern Leistungen im Namen des Auftraggebers/der Auftraggeberin beauftragt werden sollen, wird dies vorab mit diesem/dieser abgestimmt.
8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
8.1. Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag oder Angebot vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
8.3. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle gelieferten Leistungen, Designs, Dateien und Zugangsdaten im Eigentum der Auftragnehmerin. Der Auftraggeber erhält erst nach vollständigem Zahlungseingang das uneingeschränkte Nutzungsrecht.
9. Leistungsänderungen und Mehraufwand
9.1. Wünscht der Auftraggeber/die Auftraggeberin Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, so ist dies schriftlich zu vereinbaren.
9.2. Mehraufwand, der durch zusätzliche Wünsche oder unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers/der Auftraggeberin entsteht, wird nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
10. Vorzeitige Auflösung
10.1 Wird der Vertrag vorzeitig durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin ohne wichtigen Grund beendet, so ist die bis dahin erbrachte Leistung der Auftragnehmerin anteilig zu vergüten. Zusätzlich ist ein pauschaler Ersatz für entgangenen Gewinn in Höhe von 30 % der noch offenen Auftragssumme fällig, sofern keine anderweitige Beauftragung möglich ist.
10.2 Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber/die Auftraggeberin mit der Mitwirkungspflicht trotz Mahnung in Verzug ist oder wiederholt gegen Vereinbarungen verstößt. In diesem Fall gelten dieselben Bedingungen wie bei einer vorzeitigen Auflösung durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin.
11. Abnahme
11.1. Nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen teilt die Auftragnehmerin dem/der Auftraggeber:in die Abnahmebereitschaft mit.
11.2. Die Abnahme hat innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen. Erfolgt keine Abnahme oder Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gilt die Leistung als abgenommen.
12. Nutzungsrechte
12.1. Der Auftraggeber/die Auftraggeberin erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Werken für den vertraglich vorgesehenen Zweck.
12.2. Eine Weitergabe oder Veränderung der Werke bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin, außer es ist anders schriftlich vereinbart.
13. Haftung
13.1. Die Auftragnehmerin haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2. Für Fehler, die durch Dritte (z. B. Hostinganbieter, Plugins) verursacht werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
14. Datenschutz
14.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers/der Auftraggeberin gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln.
14.2. Sofern erforderlich, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
15. Vertraulichkeit
15.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
16. Schlussbestimmungen
16.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich.
16.2. Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin, sofern gesetzlich zulässig.
16.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.